Teilselbstständigkeit anmelden

Teilselbstständigkeit anmelden: So wird’s gemacht

Teilselbstständigkeit anmelden – dieses Thema gewinnt in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit zunehmend an Relevanz. Viele Menschen spüren, dass das Einkommen aus ihrer Festanstellung nicht mehr ausreicht, um finanzielle Stabilität oder langfristige Ziele zu erreichen. Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und stagnierende Gehälter führen dazu, dass der Wunsch nach einem zusätzlichen Einkommen wächst. Gleichzeitig ist der Schritt in die vollständige Selbstständigkeit für viele noch zu groß – sei es aus finanziellen Gründen, mangelnder Erfahrung oder der Angst vor dem Risiko.

Teilselbstständigkeit bietet hier eine ideale Lösung: Sie ermöglicht es, neben dem Hauptberuf ein eigenes Business aufzubauen – flexibel, selbstbestimmt und mit kalkulierbarem Risiko. Für viele ist es auch der erste Schritt zur Verwirklichung eines Herzensprojekts, das sie schon lange mit sich tragen. Endlich den eigenen Onlineshop starten, als Coach oder Kreativer tätig werden oder digitale Dienstleistungen anbieten – oft fehlt nur die Sicherheit, ob und wie schnell sich damit Geld verdienen lässt. Genau deshalb ist es nicht nur legitim, sondern auch klug, zunächst nebenberuflich in die Selbstständigkeit zu starten.

Damit Du von Anfang an alles richtig machst und keine bürokratischen Fallstricke übersiehst, erfährst Du in diesem Beitrag, wie Du Deine Teilselbstständigkeit korrekt anmeldest – Schritt für Schritt und mit allen wichtigen Infos, die Du brauchst.

Wann bin ich selbstständig bzw. teilselbstständig?

Falls Du Dich fragst, ob Du mit Deiner Tätigkeit bereits eine Selbstständigkeit anmelden musst, dafür findest Du hier klare Hinweise. Diese Merkmale helfen Dir, Deine Situation besser einzuordnen:

  • Gewinnerzielung: Du beabsichtigst mit Deiner Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen.
  • Unabhängige Tätigkeit: Laut der Deutschen Rentenversicherung gilt eine Tätigkeit als selbstständig, wenn sie nicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses stattfindet.
  • Eigenverantwortung: Als Selbstständige:r bestimmst Du selbst, wann, wo und wie Du arbeitest.
  • Eigenes wirtschaftliches Risiko: Du trägst die Verantwortung für mögliche Verluste oder Verdienstausfälle.
  • Keine Weisungsgebundenheit: Niemand schreibt Dir vor, wie Du Deine Aufgaben zu erledigen hast – weder inhaltlich noch zeitlich.
  • Keine Einbindung ins Unternehmen: Du bist nicht in die internen Abläufe oder die Organisationsstruktur eines fremden Unternehmens integriert.

Wann bin ich teilselbstständig?
Teilselbstständig bist Du, wenn Du diese Merkmale zwar erfüllst, aber Deine selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausübst. Das bedeutet konkret: Du hast noch einen Hauptjob (z. B. als Angestellte:r) und betreibst Dein eigenes Business „nebenbei“. In der Regel gilt: Die Teilselbstständigkeit nimmt zeitlich und einkommensmäßig eine untergeordnete Rolle ein.

Teilselbstständigkeit anmelden: Als Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Diese Frage kommt schnell auf, wenn Du mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spielst bzw. gerade dabei bist, Deine Selbstständigkeit anzumelden. Ob Du Dich als Gewerbetreibender oder Freiberufler anmelden musst bzw. eingestuft wirst, hängt u.a. von Deiner beruflichen Qualifikation ab. 

Freiberufler

Was genau eine freiberufliche Tätigkeit ist, ist klar im Einkommensteuergesetz in § 18 geregelt. Das Steuerrecht definiert die freiberufliche Tätigkeiten allgemein als selbstständig ausgeübte 

  • wissenschaftliche,
  • künstlerische,
  • schriftstellerische,
  • unterrichtende oder
  • erzieherische Tätigkeit.

Das Steuerrecht § 18 EStG führt sogar eine Liste über Berufe, die eindeutig als freie Berufe gelten, sogenannte Katalogberufe. Dazu gehören z.b. selbstständig tätige Ärzte, Tierärzte, Architekten, Ingenieure, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Lehrer, Erzieher, Biologen, Chemiker, Künstler, Journalisten, Lotsen und Fotografen.

Auch wenn Dein Berufsbild bzw. Deine Tätigkeit nicht zu den Katalogberufen zählt, kann sie trotzdem als freiberufliche Tätigkeit gelten. Alle Tätigkeiten, die künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder wissenschaftlicher Natur sind, können als freier Beruf kategorisiert werden.

Dazu gehören z.b. folgende Berufsbilder/Tätigkeiten:

  • Schriftsteller, Texter, Werbetexter
  • Dolmetscher, Übersetzer
  • Grafiker, Designer, Webdesigner, Illustrator
  • Musiker, Maler
  • Visagisten, Maskenbildner
  • Hebammen
  • Heilpraktiker
  • Psychologen
  • Online Coaches

Das letzte Wort hat jedoch das Finanzamt, wenn es sich nicht um einen eindeutigen Katalogberuf handelt: Das Finanzamt bzw. ein Sachbearbeiter bei Deinem zuständigen Finanzamt entscheidet schlussendlich darüber, ob Du als Gewerbetreibender oder Freiberufler eingestuft wirst. Dazu wird u.a. geprüft, ob Deine Tätigkeit hinsichtlich der persönlichen Qualifikation und der kreativen Schaffenskraft ausreichend ist.

Weitere Anhaltspunkte, nach welchen Kriterien eine freiberufliche Tätigkeit bewertet wird, liefert das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) in § 1 Abs. 2. Dort heißt es u.a.: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Gewerbe

Ein Gewerbe ist laut § 1 HGB jede Tätigkeit, die selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausgeführt wird. Ausgenommen davon sind freie Berufe, die Urproduktion (Zur Urproduktion gehören die Land- und Forstwirtschaft, der Garten- und Weinbau, die Fischerei und der Bergbau) und die Vermögensverwaltung.

Typische Arbeitsbereiche, die einen Gewerbebetrieb anmelden müssen:

  • Handwerkliche Berufe wie Tischler, Elektriker, Maurer, Lackier, Goldschmied, etc.
  • Händler und Dienstleistungsunternehmen wie Einzelhändler, Restaurants, Friseure, Onlineshop-Betreiber, Automobilhändler, Buchhändler, Floristen, etc.

Für alle Tätigkeiten, die nicht explizit unter die freien Berufe oder sonstige Ausnahmen fallen, ist ein Gewerbe anzumelden.

Für Freiberufler gelten andere Vorschriften als für Gewerbetreibende, da sie nicht als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches gelten. Der folgende Beitrag gibt Aufschluss über die Unterschiede: Freiberufler oder Gewerbe? – Selbstständigkeit korrekt anmelden

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Freiberufler oder Gewerbe? – Unabhängig von der Rechtsformwahl

Zu Beginn der Selbstständigkeit wirst Du mit vielen fachlichen und rechtlichen Begriffen konfrontiert und siehst schnell den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Grundsätzlich gilt: Ob Du als Freiberufler oder Gewerbetreibender startest, hängt nicht direkt mit der Wahl deiner Rechtsform zusammen. Du kannst sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender als Einzelunternehmer tätig sein oder eine GbR gründen.

Wichtig: Entscheidest Du Dich für eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, UG oder AG, wird diese unabhängig von der Art der Tätigkeit rechtlich immer als Gewerbebetrieb eingestuft. Das bedeutet: Auch wenn Du als Arzt, Architekt oder Designer – also als Freiberufler – eine GmbH gründest, gilt diese GmbH gewerblich, mit allen damit verbundenen Pflichten, zum Beispiel der Gewerbesteuerpflicht.

Die Rechtsform betrifft die organisatorische Struktur deines Unternehmens, während der Status als Freiberufler oder Gewerbetreibender sich auf die Art deiner Tätigkeit bezieht und steuerrechtliche Auswirkungen hat. Beide Entscheidungen solltest Du daher gut voneinander unterscheiden – auch wenn sie in der Praxis manchmal zusammenhängen.

Hier ein Überblick:

  • Einzelunternehmen: Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende können als Einzelunternehmer arbeiten.
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Zwei oder mehr Freiberufler können sich als GbR zusammenschließen. Auch Gewerbetreibende können eine GbR gründen. Der Unterschied: Bei Freiberuflern bleibt es steuerrechtlich eine freiberufliche GbR, bei Gewerbetreibenden eine gewerbliche GbR.
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Nur für Freiberufler möglich! Eine PartG ist eine spezielle Rechtsform, die es Freiberuflern erlaubt, sich zusammenzuschließen. Gewerbetreibende können diese Rechtsform nicht nutzen.
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG): Diese gelten unabhängig von der Tätigkeit immer als Gewerbebetrieb, auch wenn Freiberufler sie gründen.
  • OHG (offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft): Diese sind grundsätzlich gewerblich. Auch wenn Freiberufler theoretisch eine OHG oder KG gründen könnten, würden sie mit der Gründung automatisch als Gewerbetreibende eingestuft.

Teilselbstständigkeit anmelden

Die Anmeldung Deiner Selbstständigkeit, ob Gewerbe oder als Freiberufler, ist recht einfach. Dien Anmeldung erfolgt in wenigen Schritten und Du bist zeitnah startbereit.

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Die Anmeldung eines Gewerbes ist sehr einfach. Es bedarf nur weniger Schritte, um Deine Selbstständigkeit offiziell zu machen.

Schritt 1: Zuständige Anmeldestelle ausfindig machen

Die Anmeldung erfolgt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, meist beim Gewerbe- oder Ordnungsamt am Betriebssitz. In vielen Kommunen kannst Du das auch online erledigen oder alternativ persönlich, schriftlich oder über eine bevollmächtigte Person.

Schritt 2: Halte folgende Unterlagen bereit

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Falls vorhanden: Handelsregisterauszug
  • Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Gesellschaftsvertrag und Angaben zum Geschäftsführer
  • Bei Ausländern: ggf. Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit

Schritt 3: Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und anmelden

Du füllst das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reichst es ein.
Das geht:

  • persönlich vor Ort
  • per Post
  • digital über das Onlineportal Deiner Stadt
  • oder über den Einheitlichen Ansprechpartner des jeweiligen Bundeslands (meist kostenlos)

Schritt 4: Gewerbeschein erhalten

Nach der Prüfung erhältst Du eine Gewerbeanmeldebescheinigung, umgangssprachlich auch „Gewerbeschein“ genannt. Damit kannst Du offiziell starten.
Je nach Rechtsform:

  • Bei Einzelunternehmen: auf den Namen des Inhabers
  • Bei GmbH, OHG, KG: mit der Firmierung laut Handelsregister

Schritt 5: Deine Anmeldung wird automatisch an folgende Stellen weitergeleitet:

  • Finanzamt (Du erhältst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  • Berufsgenossenschaft
  • Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer – Du wirst Pflichtmitglied

Wie melde ich mich als Freiberufler an?

Die Anmeldung als Freiberufler ist ebenfalls ziemlich einfach. Am besten meldest Du Dich online über das offizielle ELSTER-Portal an. Bedenke dabei, dass Du Dich hier eingangs registrieren musst und Du für die Anmeldung einen Aktivierungs-Code per Post nach Hause gesendet bekommst. Die Registrierung dauert also ein paar Werktage.

Schritt 1: Informiere das Finanzamt über Deine Tätigkeit

Sobald Du Deine freiberufliche Arbeit aufnimmst, musst Du das Finanzamt darüber informieren. Das geht entweder formlos per Schreiben oder direkt digital über das offizielle ELSTER-Portal.

Schritt 2: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Der eigentliche „Anmeldeprozess“ erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Du bequem online über www.elster.de ausfüllen kannst. Dort gibst Du unter anderem an:

  • Welche Tätigkeit Du genau ausübst
  • Wie hoch Deine voraussichtlichen Umsätze und Gewinne sein werden
  • Ob Du umsatzsteuerpflichtig bist oder die Kleinunternehmerregelung nutzt

Schritt 3: Steuernummer erhalten und loslegen

Nachdem Du den Fragebogen abgeschickt hast, prüft das Finanzamt Deine Angaben und schickt Dir eine Steuernummer zu. Diese brauchst Du für Rechnungen, Steuererklärungen und die Kommunikation mit dem Finanzamt. Erst dann gilt Deine freiberufliche Tätigkeit auch offiziell als angemeldet.

Die Anmeldung sollte spätestens vier Wochen nach Aufnahme Deiner Tätigkeit erfolgen, damit es keine Probleme mit der rückwirkenden Versteuerung gibt.

Bedenke: Alle Tätigkeiten gelten zunächst als gewerblich, wenn sie nicht explizit vom Finanzamt als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden.

Bei der Anmeldung – sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt – kannst (und solltest) Du angeben, dass Du die Tätigkeit nebenberuflich ausübst. Diese Information ist vor allem für die Krankenkasse, das Finanzamt und ggf. die Rentenversicherung relevant, da sie Auswirkungen auf Deine Beiträge und Pflichten haben kann.

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Teilselbstständigkeit anmelden: Besonderheiten

Teilselbstständigkeit klingt unkompliziert – doch es gibt einige wichtige Besonderheiten, die Du unbedingt kennen solltest. Neben der korrekten Anmeldung betrifft das vor allem sozialversicherungsrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte.

Krankenkasse

Deine Krankenkasse muss über Deine Teilselbstständigkeit informiert werden – auch wenn Du über Deinen Hauptjob bereits versichert bist. Warum? Weil die Einnahmen aus der Selbstständigkeit Einfluss auf Deine Beiträge haben können. In der Regel bleibst Du als Teilselbstständige:r in der gesetzlichen Krankenversicherung Deines Hauptjobs versichert, doch wenn Deine Nebentätigkeit zu viel Zeit oder Einkommen beansprucht, kann die Kasse eine Hauptberuflichkeit vermuten. Das kann Nachzahlungen auslösen – daher: immer direkt melden.

Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Du bist verpflichtet, Deinem Arbeitgeber Deine nebenberufliche Selbstständigkeit mitzuteilen. Dieser muss der Nebentätigkeit zustimmen, sofern keine berechtigten Einwände bestehen (z. B. Wettbewerbsverbot, Interessenskonflikte oder Einschränkungen Deiner Arbeitsleistung im Hauptjob). Am besten frühzeitig kommunizieren und im Zweifel schriftlich dokumentieren lassen.

Sozialversicherung

Solange Deine selbstständige Tätigkeit tatsächlich nur nebenberuflich erfolgt, bleibst Du in der Sozialversicherung über Deinen Hauptjob abgesichert. Allerdings kann die Krankenkasse eine Überprüfung starten, wenn Deine Umsätze steigen oder der Zeitaufwand zunimmt. Wichtig: Die Entscheidung über Haupt- oder Nebenberuflichkeit trifft letztlich die Krankenkasse – nicht Du.

Steuerliche Aspekte

Auch bei Teilselbstständigkeit musst Du Deine Einkünfte dem Finanzamt melden. Das bedeutet: Du gibst jährlich eine Einkommensteuererklärung ab, in der auch Deine selbstständigen Einkünfte auftauchen.

  • Wenn Du geringe Umsätze machst, kannst Du die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) in Anspruch nehmen.
  • Überschreitest Du die Umsatzgrenzen, wirst Du umsatzsteuerpflichtig und musst monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen.
  • Einnahmen aus der Teilselbstständigkeit erhöhen Dein zu versteuerndes Gesamteinkommen.

Lasse Dich am besten von einem Steuerberater betreuen. Hauptjob und Nebenjob können stressig werden; da ist es wichtig, wenn jemand Deine Steuern im Blick hat.

Wie viele Stunden darf man nebenberuflich selbstständig arbeiten?

Eine pauschale Grenze gibt es nicht, aber die Faustregel lautet: maximal 20 Stunden pro Woche oder nicht mehr als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit Deines Hauptjobs. Sobald Deine Selbstständigkeit diese Grenzen sprengt, wird sie schnell als hauptberuflich eingestuft, mit Konsequenzen für Versicherung und Steuer.

Fazit: Wage den Schritt – Du wirst es nicht bereuen

Die Entscheidung, eine Teilselbstständigkeit anzumelden, ist für viele der erste, realistische Schritt in Richtung beruflicher Freiheit. Sie erlaubt Dir, eigene Ideen auszuprobieren, Kundenbeziehungen aufzubauen und finanzielle Unabhängigkeit zu testen – ohne gleich alle Sicherheiten aufzugeben.

Ja, es braucht Organisation, Disziplin und ein bisschen Mut. Aber: Wenn Du es nicht ausprobierst, wirst Du nie wissen, was möglich gewesen wäre. Also – worauf wartest Du noch? Mach den ersten Schritt. Meld Deine Teilselbstständigkeit an. Starte Dein Business. Und beginne, Dein Leben selbst zu gestalten.

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