Was Du über den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit wissen solltest
Ob Du aktuell arbeitslos bist oder darüber nachdenkst, Deinen Job zu kündigen, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen – der Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit ist oft die erste Anlaufstelle, wenn es um Fördermöglichkeiten geht. Doch welche Voraussetzungen musst Du erfüllen? Und worauf kommt es wirklich an, wenn Dein Antrag genehmigt werden soll? All das erfährst Du in diesem Beitrag.
Inhalt
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt
- Du beziehst Arbeitslosengeld (kein Hartz IV).
- Du hast zu Beginn Deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (Ausnahme: Menschen mit Behinderung).
- Die Selbstständigkeit wird im Hauptberuf ausgeübt und die Arbeitslosigkeit damit beendet (für den Nebenerwerb nicht möglich).
- Eine fachkundige Stelle muss Deine Geschäftsidee prüfen und bescheinigen, dass sie langfristig Erfolg verspricht.
Ein Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit kann nicht beantragt werden. Wenn Du noch in einem Arbeitsverhältnis bist oder dieses selbst gekündigt hast, um Dich selbstständig zu machen, ist eine Antragstellung nicht möglich.
Der Zuschuss wird in der Regel nur genehmigt, um eine unverschuldete Arbeitslosigkeit (z.B. durch Kündigung oder auslaufenden Vertrag) zu beenden.
Bescheinigung Deiner Geschäftsidee bei einer fachkundigen Stelle
Die Bescheinigung Deiner Geschäftsidee durch eine fachkundige Stelle ist meist unkompliziert, wenn Du ein solides Konzept vorlegen kannst. Zu den fachkundigen Stellen gehören unter anderem:
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern
- Banken
- Unternehmensberatungen oder andere spezialisierte Dienstleister
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ein Vordruck der Agentur für Arbeit, der von der fachkundigen Stelle ausgefüllt wird
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise (z.B. Zeugnisse, Zertifikate)
- Beschreibung des Gründungsvorhabens (Businessplan)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Wichtig: Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Bescheinigung nicht.
Höhe und Bezugsdauer des Gründungszuschusses
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen ausgezahlt:
Phase 1: Anschubfinanzierung
In der ersten Phase erhältst Du den Gründungszuschuss zur Sicherung Deines Lebensunterhalts und Deiner sozialen Absicherung. Damit bist Du nicht sofort auf den finanziellen Erfolg Deines Unternehmens angewiesen.
Dauer: 6 Monate
Höhe: Dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro für die soziale Absicherung.
Phase 2: Verlängerte Förderung
Nach den ersten sechs Monaten kannst Du eine Verlängerung beantragen.
Dauer: 9 Monate
Höhe: 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
Wichtig: Du musst den Antrag für die zweite Phase gesondert stellen und nachweisen, dass Du weiterhin hauptberuflich selbstständig tätig bist.
Gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Der Gründungszuschuss steht Dir rechtlich nicht zu
Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Die Entscheidung darüber, ob Deine Selbstständigkeit gefördert wird, liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Sie muss davon überzeugt sein, dass Deine Geschäftsidee realistische Erfolgsaussichten hat. Dabei beurteilt Deine Vermittlungsfachkraft, ob Du über die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse verfügst, um Dich erfolgreich selbstständig zu machen. Wichtig sind hier vor allem Nachweise Deiner Qualifikationen sowie Deiner bisherigen Berufserfahrung.
Die Agentur für Arbeit verfolgt dabei das Ziel, Dich schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Fokus liegt weniger auf der Förderung von Selbstständigkeit, sondern vielmehr darauf, Arbeitslosigkeit zu beenden und eine nachhaltige Beschäftigung zu sichern.

Die Wahrheit über den Gründungszuschuss
Offiziell klingt der Prozess einfach: Antrag ausfüllen, Unterlagen einreichen, Bescheinigung der fachkundigen Stelle vorlegen – fertig. In der Praxis hängt Dein Antrag jedoch stark von der Entscheidung Deiner Vermittlungsfachkraft ab.
- Subjektive Entscheidung: Eine Person entscheidet über Deinen Antrag, oft ohne tiefes Verständnis für Deine Branche.
- Geringe Bedeutung der Bescheinigung: Obwohl fachkundige Stellen Deine Geschäftsidee als tragfähig einstufen, wird dies bei der Agentur nicht immer stark gewichtet und ist für die endgültige Entscheidung wenig relevant, da es nicht mit den Zielen der Agentur harmoniert.
- Arbeitsmarktfokus: Je besser der Arbeitsmarkt ist und je größer der Fachkräftemangel, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Dein Antrag genehmigt wird.
- Verschiedene Ziele: Der Traum Deiner Selbstständigkeit ist nicht der Traum des deutschen Staats.
Wichtig zu verstehen: Die Hauptaufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Solange Du als „am Arbeitsmarkt vermittelbar“ giltst, beispielsweise durch eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium, kann dies dazu führen, dass Dein Antrag abgelehnt wird. Paradox, oder? Wer schwerer vermittelbar ist, hat oft bessere Chancen.
Fazit und Ausblick zur Förderung Deiner Selbstständigkeit
Beantrage den Gründungszuschuss auf jeden Fall. Auch wenn es herausfordernd ist, solltest Du jede Möglichkeit nutzen. Die Entscheidung hängt stark vom jeweiligen Sachbearbeiter ab, und regionale Unterschiede können ebenfalls eine Rolle spielen.
Verlasse Dich jedoch nicht ausschließlich auf diese Förderung. Es gibt viele weitere Wege, wie Du Deine Selbstständigkeit erfolgreich starten kannst. Mehr dazu erfährst Du im Beitrag „Erfolgreich in die Selbstständigkeit starten“.
Artikelempfehlung
In dem Artikel „Erfolgreich selbstständig: So gelingt der Start“ gebe ich Dir wertvolle Tipps, damit Dein Start auf jeden Fall gelingt.
Eine Übersicht über weitere Fördermittel findest Du hier: https://www.fuer-gruender.de/kapital/foerdermittel/